Allgemeine Geschäftsbedingungen 1Heiz® Pellets AG

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Fa. 1Heiz® Pellets AG (nachfolgend „Verkäuferin“), Kastanienweg 3, D-04178 Leipzig; Vorstand: Mirko Panzer, Aufsichtsrat: Theresia Panzer; Sitz: Leipzig, eingetragen am Amtsgericht Leipzig, HRB-Nr: 25103; Ust-ID: DE265837334 mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben wurde.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher nach § 13 BGB als auch Unternehmer nach § 14 BGB. Verbraucher nach § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gemäß § 14 BGB ist hingegen eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Es liegen ausschließlich die AGB der Verkäuferin zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Bestellvorgang

(1) Die Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder durch die Verkäuferin bestätigt worden sind.

(2) Mit der Bestellung der Ware (schriftlich, mündlich oder via Internet) macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Die Verkäuferin kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Erfolgt die Bestellung mündlich oder schriftlich durch Anforderung eines Angebotes durch den Kunden, kommt der Kaufvertrag durch Annahme des Angebots der Verkäuferin durch den Kunden zustande.

(3) Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege, hat der Kunde bis zum Absenden der Bestellung die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsart und bestellte Menge) nochmals zu korrigieren. Der Kunde wählt die von ihm gewünschten Artikel aus, indem er sie in den „Warenkorb“ legt. Im „Warenkorb“ bekommt der Kunde eine Übersicht der ausgewählten Artikel angezeigt. Mit dem Klick auf „Zur Kasse“ gelangt der Kunde auf eine Auswahlseite, auf der er zwischen „Ich bin bereits Kunde“ und „Ich bin ein neuer Kunde und möchte mich registrieren“ auswählen kann. Soweit bereits ein Kundenkonto existiert, kommt der Kunde durch Eingabe seiner E-Mail-Adresse und seines Passworts zur nächsten Seite. Der Bestellprozess kann dann direkt fortgesetzt werden. Besteht noch kein Kundenkonto, muss der Kunde durch einen Klick auf „Weiter“ auf den folgenden Seiten ein Kundenkonto einrichten.

Mit einem bestehenden Kundenkonto erfolgt die Anmeldung im Holzpelletsshop durch einen Klick auf „Login“. Zunächst muss im Bestellprozess die Versandadresse überprüft und ggf. geändert werden. Die möglichen Versandarten werden dem Kunden angezeigt. Durch Klick auf „Weiter“ gelangt der Kunde zur Auswahl der Bezahlart und der Rechnungsadresse. Zusätzlich werden dem Kunden hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Bestätigung durch Setzen eines „Häkchens“ angezeigt. Durch einen Klick auf „Weiter“ gelangt der Kunde auf die nächste Seite. Auf dieser Seite werden alle Informationen zur Bestellung noch einmal angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, alle eingegeben Daten erneut zu überprüfen, Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung zu erkennen und zu berichtigen. Die Bestellung erfolgt erst durch das Anklicken des Buttons „Kaufen“.

(4) Die Verkäuferin sendet dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots in Textform zu (Bestellbestätigung), die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von der Verkäuferin angenommen, wenn sie gegenüber dem Kunden die Annahme durch Mitteilung des Liefertermins erklärt. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt somit erst mit der Annahme durch die Verkäuferin zustande.

(4) Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, Kreditlimits festzusetzen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere im Falle von bisher nicht bezahlten Rechnungen, bestehenden Kreditrisiken oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

(5) Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von acht Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(6) Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Rohstofferschöpfung berechtigen die Verkäuferin zum Rücktritt. Der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten.

§ 3 Preise, Zahlung, Versandkosten

(1) Es gelten die Preise im Onlineshop. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert ausgewiesen. Die Preise enthalten die Kosten für die Lieferung frei Haus unter Beachtung des Abs. 2. Zölle und andere Abgaben hat der Kunde zu tragen.

(2) Zusätzlich wird eine Einblaspauschale in Höhe von 29,00 EUR netto berechnet. Als zugrunde liegende Einblaszeit bzw. Abladezeit gelten maximal 1,5 Stunden und eine Schlauchlänge von 30 Metern für die Einblasarbeiten. Bei einer Einblas- bzw. Abladezeit von mehr als 1,5 Stunden wegen Gegebenheiten vor Ort, die nicht der Verkäuferin zuzurechnen sind, wird eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 49,00 EUR netto in Rechnung gestellt. Wird eine Schlauchlänge wegen Gegebenheiten vor Ort von mehr als 30 m erforderlich, verdoppelt sich die Einblaspauschale auf 58,00 EUR netto.

(3) Wird die Ware nicht innerhalb von 6 Wochen ab Vertragsschluss abgenommen, befindet sich der Kunde im Annahmeverzug. Die Verkäuferin ist sodann ab der 7. Woche berechtigt, den Preis entsprechend des am Tag der Lieferung geltenden Marktpreises pro Tonne zzgl. USt anzupassen.

(4) Die Verkäuferin garantiert bei Dauerlieferverträgen die bei Vertragsschluss gültigen Nettopreise für die Mindestvertragslaufzeit, vorbehaltlich einer Anpassung aufgrund Erhöhung von Steuern, sonstiger öffentlicher Abgaben und Auflagen (z.B. Umsatzsteuer usw.). Die Verkäuferin ist beim Vertragstyp »Preisgarantievertrag« nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit berechtigt, die Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.

a) Die Verkäuferin wird die Anpassung rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Wochen vor ihrem Wirksamwerden ankündigen. Der Kunde kann bei Preiserhöhungen binnen einer Woche nach Zugang der Ankündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber der Verkäuferin kündigen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Verkäuferin maßgeblich. Bei nicht fristgemäßem Zugang der Kündigung gilt die Kündigung als ordentliche Kündigung gem. § 4 Abs. 10 dieser AGB. Für diesen Fall gelten bis zum Vertragsende die angepassten Preise.

b) Preisanpassungen sind nur wirksam, wenn der Kunde in dem Anpassungsschreiben auf das Recht, den Vertrag binnen einer Woche seit Zugang des Anpassungsschreibens zu kündigen, ausdrücklich hingewiesen wird.

c) Das Recht, den Vertrag gem. § 4 Abs. 10 der AGB zu kündigen, bleibt unberührt.

(5) Gegen Zahlung eines Aufpreises von 35,00 EUR erfolgt die Lieferung am Wochenende.

(6) Die Bezahlung erfolgt am Tag der Lieferung bargeldlos, mittels EC-Karte oder durch Bankeinzug bzw. Abbuchung.

a) Der Kunde ist verpflichtet im Falle einer Rücklastschrift nicht nur die angefallenen Bankkosten, sondern auch die der Verkäuferin entstandenen Kosten für die Bearbeitung zu ersetzen. Sofern eine Rücklastschriftbearbeitung erforderlich wird, schuldet der Kunde der Verkäuferin pauschalen Ersatz des Verzugsschadens in Höhe von 15,00 EUR pro Einzelfall. Sofern der Kunde nachweist, dass ein geringerer Kostenaufwand entstanden ist, schuldet er lediglich den von ihm nachgewiesenen, tatsächlich entstandenen Schadensersatz.

b) Die Angestellten oder Vertreter der Verkäuferin haben generell keine Inkassovollmacht. Die Übergabe von Bargeld, Schecks, Wechseln oder Überweisungsträgern an Angestellte oder Vertreter hat nur dann Erfüllungswirkung, wenn diese eine schriftliche Inkassovollmacht der Verkäuferin, unterzeichnet von der Geschäftsleitung vorlegen.

(7) Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle der Verkäuferin gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. In den Fällen des Zahlungsverzuges ist die Verkäuferin wegen aller Forderungen berechtigt Sicherheiten nach ihrer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten. Die Verkäuferin behält sich weiterhin das Recht vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(8) Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne die schriftliche Zustimmung der Verkäuferin nicht zulässig.

(9) Im Falle einer widerrufsbedingten Rücksendung paketversandfähiger Ware trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

§ 4 Lieferung der Ware

(1) Es gelten die bei der Bestellung angegebenen Lieferfristen. Es werden zwischen der Verkäuferin und dem Kunden feste Liefertermine vereinbart. Sollte dieser Termin aus Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, kann auch kurzfristig ein neuer Termin vereinbart werden. Der Kunde wird entsprechend rechtzeitig informiert werden. Der Kunde kann aus einer solchen Terminsverschiebung keine Rechte herleiten.

(2) Sämtliche von der Verkäuferin bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen,

(a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder

(b) wenn Zahlung per Nachnahme, auf Rechnung, via PayPal oder Kreditkarte vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

(3) Für die Einhaltung des Versandtermins ist allein der Tag der Übergabe der Ware durch die Verkäuferin an den Kunden oder an das Versandunternehmen maßgeblich.

(4) Soweit die Ware als „auf Lager“ ausgezeichnet ist, ist die Verkäuferin zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn

a) auf dem Bestellformular bzw. während des Bestellvorgangs ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder

b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach Annahme des Angebots bei der Verkäuferin eingeht. In diesen Fällen erfolgt die Lieferung innerhalb der vereinbarten oder von der Verkäuferin angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.

(5) Ist keine Lieferfrist angegeben oder sonst vereinbart oder ist die Verkäuferin wegen des nach Absatz 4 zulässigen Abverkaufs nicht mehr zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist verpflichtet, gilt eine Lieferung innerhalb von drei Wochen ab dem gemäß Absatz 2 maßgeblichen Zeitpunkt als vereinbart.

(6) In dem Fall, dass ein Lieferant der Verkäuferin Ware, die auf dem Bestellformular als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gemäß Absatz 4 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an die Verkäuferin liefert, verlängert sich die jeweils nach dieser Ziffer 4 maßgebliche Lieferfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt, die Verkäuferin hat die Verzögerung der Lieferung durch den Lieferanten nicht zu vertreten und die Ware unverzüglich nachbestellt.

(7) Falls die Ware aus einem der in Absatz 6 genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird die Verkäuferin dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei den Lieferanten der Verkäuferin verfügbar, ist die Verkäuferin zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wird die Verkäuferin dem Kunden seine an sie geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt.

(8) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei sie die dadurch verursachten zusätzlichen Lieferkosten trägt.

(9) Bei der Abnahme von Kleinaufträgen von weniger als 2,5 t ist die Verkäuferin berechtigt, einen Mindermengenzuschlag in Rechnung zu stellen. Der Mindermengenzuschlag wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Er beträgt 1/5 des Nettotonnenpreises.

(10) Bei Dauerlieferverträgen hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Mindestlaufzeit beginnt mit Vertragsschluss. Der Kunde verpflichtet sich spätestens sechs Wochen nach Vertragsschluss die Ware bzw. mindestens eine Befülleinheit abzurufen. Andernfalls ist die Verkäuferin zum Rücktritt berechtigt. Der tatsächliche Beginn der Belieferung wird dem Kunden durch die Verkäuferin mitgeteilt. Der Vertrag kann vom Kunden dann erstmalig zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit, mit einer Frist von acht Wochen schriftlich gekündigt werden. Sollte eine Kündigung seitens des Kunden nicht vertragsgerecht eingehen oder gar nicht erfolgen, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate. Eine Kündigung bedarf generell der Schriftform und ist an die Verkäuferin zu richten.

§ 5 Lieferart, Versicherung und Gefahrübergang

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bestimmt die Verkäuferin die angemessene Lieferart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.

(2) Soweit für die Lieferung ein Transportunternehmen beauftragt wird, schuldet die Verkäuferin nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen. Für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen ist die Verkäuferin nicht verantwortlich.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen oder an den Kunden auf den Kunden über.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen der Verkäuferin zu erreichen ist. Die Zufahrtswege müssen für einen LKW mit einem Maximalgewicht von 40 t zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.

(2) Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen. Der Lagerraum und die Befülleinheit müssen den Empfehlungen des DEPV (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V.) entsprechen. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Kunde. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind vom Betreiber der Heizungsanlage oder dessen Vertreter zu beachten. Für Staubabsaugung muss ein 220 V Anschluss vorhanden sein.

(3) Falls der Lagerraum und die Befülleinheit nicht den Empfehlungen des DEPV entsprechen, behält sich die Verkäuferin vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Lieferung zu verweigern.

(4) Kann der zwischen den Parteien vereinbarte Liefertermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, ist die Verkäuferin berechtigt, einen Aufwendungsersatz in Höhe von 49,00 EUR netto geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Termin nicht bzw. nicht rechtzeitig abgesagt wird oder Wartezeiten wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen. Im Fall des rechtmäßigen Widerrufs des Kaufvertrages durch den Verbraucher hat dieser bei bereits vereinbartem Liefertermin einen Aufwendungsersatz wie folgt zu leisten. Geht der Widerruf zu kurzfristig innerhalb von 4 Werktagen, ausgehend von einer 5 Tage Woche - Montag bis Freitag - vor vereinbartem Liefertermin ein, hat der Verbraucher einen Aufwendungsersatz in Höhe von 1/5 des Nettokaufpreises für 1 Tonne zu leisten. Dem Kunden bleibt in beiden Fällen vorbehalten, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen, dass die Aufwendung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

(5) Die Verkäuferin behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten Auftrag um 15 % zu überschreiten oder zu unterschreiten.

a) Im Falle einer Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch die Verkäuferin.

b) Bei einer Überschreitung von bis zu 15 % der Liefermenge ist der Empfänger zu einer Abnahme verpflichtet. Der Kunde ist auch zur Bezahlung dieser Überschreitung verpflichtet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

(2) Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Verkäuferin nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiterzuverkaufen.

(3) Wird die Ware mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt die Verkäuferin an der neuen Sache gem. §§ 947, 948 BGB das Eigentum im Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben. Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung oder Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, soweit diese unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, ein Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von der Verkäuferin zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Die Verkäuferin kann zwischen der Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Dies wird dem Kunden gegenüber nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel entsprechend mitgeteilt. Die Verkäuferin kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(2) Falls die Nacherfüllung gemäß § 8 (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder die Verkäuferin die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung. Für Teillieferungen gilt dies entsprechend.

(4) Nur gegenüber Unternehmern gilt Folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel der Verkäuferin nicht

(a) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder

(b) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

(5) Die Verkäuferin gewährleistet, dass die gelieferten Produkte der vom Kunden bestellten Qualität entsprechen. Bei Holz-Pellets handelt es sich um ein Naturprodukt, welches gewissen Schwankungen im äußeren Erscheinungsbild unterliegt. Diese Schwankungen wirken sich nicht auf die Qualität aus. Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für Farbe, Form, Geruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten, soweit das Produkt der vom Kunden bestellten Qualität entspricht.

(6) Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/ Absaugstutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den Anforderungen des DEPV, übernimmt die Verkäuferin keine Gewährleistung für die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften. Dies gilt auch für Heizanlagen, bei denen die Förderung der Pellets nicht über eine Schnecke, sondern über eine Sonde erfolgt.

(7) Die Produktnorm ENplus (EU-Norm 14961-2 und deren Güteklassen) werden ausschließlich bis zu einer Schlauchlänge von 30m garantiert.

§ 9 Haftung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Verkäuferin nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Sicherheitsleistung, Rücktritt, Kündigung

(1) Werden der Verkäuferin nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditfähigkeit/ Würdigkeit des Kunden betreffen und herabmindern, so ist die Verkäuferin berechtigt, vor Lieferung die Zahlung des Kaufpreises oder eine geeignete Sicherheitsleistung zu fordern.

(2) Wahlweise ist die Verkäuferin in den in § 10 (1) genannten Fällen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Kunde ist nach der Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung der Verkäuferin verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herauszugeben. Im Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung ist die Verkäuferin berechtigt, 10 % des vereinbarten Preises für die Lieferung als Aufwendungsersatz zu verlangen. Es steht dem Kunden frei, niedrigere Aufwendungen seitens der Verkäuferin nachzuweisen.

(3) Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Waren heraus zu verlangen.

§ 11 Widerrufsrecht

Ist der Kunde ein Verbraucher gemäß § 13 BGB, steht ihm mit Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung ist unter www.1heiz-pellets.com einsehbar.

§ 12 Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen über den Erwerb von Waren

(1) Speziellen und vorstehend nicht genannten Verhaltensbedingungen unterliegt die Verkäuferin nicht.

(2) Die wesentlichen Merkmale der von der Verkäuferin angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen des Internetangebots. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

(3) Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche können Sie unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen. Ihre gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung, ihre allgemeinen Schadenersatzansprüche sowie das Widerrufsrecht für Verbraucher bleiben davon jeweils unberührt. Informationen zur Zahlung, Lieferung oder Erfüllung entnehmen Sie bitte dem Angebot.

§ 13 Vertragstextspeicherung

Den Vertragstext kann der Kunde auf seinem Computer abspeichern oder über die Druckfunktion seines Browsers ausdrucken. Des Weiteren werden die Bestelldaten und die AGB dem Kunden per E-Mail übermittelt. Die AGB kann der Kunde auch unter www.1heiz-pellets.com einsehen. Der Vertragstext bei Bestellungen im Onlineshop ist für den Kunden nicht zugänglich. Der Vertragstext wird von dem Verkäufer nach Vertragsschluss nicht gespeichert.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Verkäuferin verarbeiten und speichert die den jeweiligen Kaufvertrag betreffenden Daten, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange sie zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Der Kunde hat das Recht, die von ihm bei der Verkäuferin gespeicherten Informationen einzusehen.

(2) Soweit der Kunde im Internet bestellt, erhält er alle relevanten Daten der Bestellung nach dem Abschluss der Bestellung per E-Mail zugesendet.

(3) Die Verkäuferin behält sich vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Die Verkäuferin wird auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, außer, wenn sie gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet ist.

(4) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in diesem § 14 genannten Zwecken ist der Verkäuferin nicht gestattet.

(5) Ausführliche Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Diese ist unter www.1heiz-pellets.com einsehbar.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Der zwischen der Verkäuferin und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Gerichtssitz, Leipzig. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(4) Änderungen der AGB sind dem Kunden alsbald mitzuteilen. Der Kunde hat das Recht, gegen diese Änderungen Widerspruch einzulegen. Sollte binnen eines Monats ab Bekanntgabe der AGB-Änderung kein Widerspruch durch den Kunden erfolgen, so gelten die Änderungen als anerkannt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Stand: 13.06.2014

 

1Heiz® Pellets AG
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